Kinderschutz

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." 

(Auszug aus dem § 1 SGBVIII)

Um diesen Grundsatz gewährleisten zu können, ist es unsere Aufgabe Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und ggf. drohende oder tatsächliche Gefahren abzuwenden. Ferner ist es unser Bestreben Kindeswohlgefährdung aktiv und präventiv zu begegnen, MitarbeiterInnen zu sensibilisieren und fortzubilden sowie die Kooperation mit Eltern und anderen Institutionen zu erleichtern und sicherzustellen.

Aus diesem Grunde haben wir ein Verfahren entwickelt, dass drohende oder tatsächliche Kindeswohlgefährdung unmittelbar erkennen lässt, umgehend darauf reagieren lässt und Kindeswohlgefährdung abwendet. Mit diesem Konzept stellen wir vor, wie sich das Verhalten der Mitarbeiter bei drohender oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung gestalten soll.

Alle MitarbeiterInnen der Lebensgemeinschaft Step by Step wurden in den Umgang mit dem Verfahren unterwiesen und sind in der Lage dieses kompetent anzuwenden.

Als Träger der Einrichtung stellen wir sicher, das fachliche Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig in Anspruch genommen werden können und sich die Konzeption stets im Prozess der Optimierung befindet, um eine qualitative Arbeit sicherzustellen.

Darüber hinaus hat sich der Träger Lebensgemeinschaft Step by Step im Sinne des § 72 SGB VIII dazu verpflichtet auf die persönliche Eignung der Fachkräfte und MitarbeiterInnen zu achten und durch die regelmäßige Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen sicherzustellen, dass keine Personen beschäftigt sind, die wegen bestimmter Straftaten (Sexualdelikte, Verletzung der Fürsorge-, Erziehungspflicht) rechtskräftig verurteilt worden sind.